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LINE Communications AG
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Hub Zürich Schulhausstrasse 56 Kreis 2 8002 Zürich |
Hub Marrakech 42, Diour Saboune Bab Taghzout 1000 Marrakech |
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044 262 05 31
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
UNSERE AGB.
LINE Communications AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 0.7
Stand: 04.06.2013
1. Anwendungsbereich
1.1. Jede Rechtsbeziehung zwischen einem KUNDEN und LINE Communications AG, Schulhausstrasse 56, 8002 Zürich (nachfolgend „LINE“) und/oder jegliche Nutzung der von LINE betriebenen Website www.line-group.ch (nachfolgend „WEBSEITE“ genannt) unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).
1.2. Als „AUFTRAG“ im Sinne dieser AGB gilt jede Vereinbarung zwischen LINE und einem KUNDEN, welche die Beratung oder Erstellung von Kommunikationslösungen jeglicher Art zum Inhalt hat. Typischerweise aber nicht ausschliesslich beinhaltet ein AUFTRAG Leistungen wie Beratung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Umsetzung, Einführung, Betrieb und Unterhalt von Kommunikationslösungen.
1.3. Ein im Rahmen eines AUFTRAGES individuell für den KUNDEN in materieller oder immaterieller (bspw. auch in elektronischer) Form geschaffenes Produkt und/oder ein von LINE in Eigenregie geschaffenes materielles oder immaterielles Produkt (nachfolgend „EIGENREGIE“) wird als „WERK“ bezeichnet. Sofern aus einem AUFTRAG oder aus EIGENREGIE verschiedene WERKE (bspw. entwickelte Hardware, entwickelte Software) hervorgehen, gelten nachfolgende Bestimmungen für jedes einzelne WERK gesondert (d.h. bspw. gesondert für Hardware und Software).
1.4. Diese AGB gelten ausschliesslich. Gegenbestätigungen des KUNDEN unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden von LINE ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB oder Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur, sofern und soweit von LINE schriftlich zugestimmt wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Ein AUFTRAG kommt rechtswirksam zustande, wenn LINE mündlich, schriftlich oder in anderer Form Auftragsannahme erklärt.
2.2. Ist die Überlassung und Nutzung eines in EIGENREGIE hergestellten WERKS (bspw. Download eines Games / Nutzung über die WEBSEITE) Gegenstand des Vertrages (nachfolgend „ÜBERLASSUNGSVERTRAG“), so kommt der Vertrag zwischen LINE und dem KUNDEN zu Stande, wenn der KUNDE den Bestellvorgang über die Bestellapplikation eines Dritten (bspw. App-Store etc.) oder von LINE (bspw. WEBSEITE etc.) abgeschlossen hat und das Bestellbestätigungsemail durch LINE an den KUNDEN versandt wurde. Gleichermassen kommt ein Vertrag zustande, wenn der KUNDE vom WERK auf der WEBSEITE, oder einer anderen von LINE betriebenen Webseite, Gebrauch macht.
2.3. Sofern Leistungen und Kosten (nachfolgend „KONDITIONEN“ genannt) ausdrücklich offeriert, sind diese mangels anderer Vereinbarung für 2 Monate ab Unterbreitung an den KUNDEN gültig.
3. Leistung und Pflichten von LINE
3.1. LINE hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wenn der AUFTRAG ausgeführt und/oder ein allfällig zu schaffendes WERK – je nach Vereinbarung – übergeben, zur Versendung gebracht, zum Download bereitgestellt oder mit Zustimmung des KUNDEN Online-gestellt wurde (nachfolgend „ÜBERGABE“). Das Risiko der ÜBERGABE, gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der KUNDE.
3.2. LINE wird für die im Rahmen des AUFTRAGS zu erbringenden Leistungen die erforderliche Sorgfalt anwenden. LINE ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen. Sie wird dazu nur gewissenhaft ausgewählte und sorgfältig instruierte Mitarbeiter oder Dritte beiziehen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der KUNDE ist, soweit als nicht anders vereinbart, verpflichtet, alle für die AUFTRAGS-Erfüllung vom KUNDEN benötigten Inhalte (Texte, Übersetzungen, Grafiken, Fotos, Daten usw.; nachfolgend „INHALTE“ genannt) LINE digital und in erforderlicher Qualität zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
4.2. Der KUNDE verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, die zur zweckmässigen Verwendung des WERKS notwendige Infrastruktur (Serverkapazität, Software etc.) auf eigene Kosten bereitzustellen und/oder zu unterhalten.
5. Lieferbedingungen / Verzug
5.1. Lieferfristen und Liefertermine sind für LINE nur verbindlich, wenn LINE diese bestätigt hat.
5.2. Gerät LINE verschuldetermassen mit ihren Leistungen in Verzug, so ist LINE vom KUNDEN zweimalig eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der zweiten Nachfrist kann der KUNDE vom AUFTRAG zurücktreten.
5.3. Kann auf Grund einer Verzögerung auf Seiten des KUNDEN eine fristgerechte Termineinhaltung durch LINE nicht gewährleistet werden, hat LINE das Recht, unter Würdigung der eigenen Verfügbarkeit, den neuen Lieferungstermin festzusetzen. Zudem kann LINE diesfalls nach einmaliger Abmahnung des KUNDEN Zusatzkosten für bereits eingeplante aber nicht ausgelastete Ressourcen geltend machen. Der KUNDE haftet im Übrigen auch für sämtliche weiteren Schäden, die aus den von ihm zu verantwortenden Verzögerungen resultieren.
5.4. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist LINE berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens wird ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug oder wenn LINE von Zahlungsschwierigkeiten des KUNDEN erfährt bzw. bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des KUNDEN ist LINE berechtigt, die weitere Leistungserbringung von Honorarvorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder ganz zu unterlassen. Der Zahlungsanspruch, auch für diese unterlassene Leistung, bleibt jedenfalls bestehen.
6. Honorar
6.1. Alle Leistungen von LINE erfolgen gegen Entgelt. Dies gilt, soweit nicht anders vereinbart, auch für die Erarbeitung von Zeit- und Kostenplänen im Rahmen einer Grobofferte.
6.2. Die Höhe der vom KUNDEN an LINE zu entrichtende Vergütung (nachfolgend „HONORAR“) ergibt sich aus den KONDITIONEN oder, wenn solche nicht bestehen, richtet sich nach den üblichen Ansätzen von LINE . Insbesondere werden Zusatzleistungen von LINE gemäss ihren üblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.
6.3. Bei vorzeitiger Auflösung des AUFTRAGES hat der KUNDE LINE die bis dahin von LINE erbrachten Leistungen und die LINE angefallenen Kosten zu bezahlen. Schadenersatzansprüche von LINE bleiben vorbehalten.
6.4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und Spesen sind im HONORAR nur enthalten, wenn in den KONDITIONEN oder in der Rechnungsstellung ausdrücklich ausgewiesen. Das HONORAR oder Honorarvorschüsse sind ohne Abzüge 10 Tage nach Fakturadatum zur Zahlung fällig.
6.5. Die Tilgung des HONORARS durch Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1. Sofern im Rahmen des AUFTRAGES ein WERK geschaffen wird, hat der KUNDE dieses nach Fertigstellung und ÜBERGABE sofort zu prüfen und allfällige Mängel LINE innerhalb von 10 Tagen mit detaillierter Beschreibung schriftlich anzuzeigen. Spätestens mit Verwendung, Online-Stellung oder anderweitiger Verwendung gilt das WERK bzw. die Leistung als genehmigt und abgenommen.
7.2. Für Mängel, die nicht sofort erkennbar waren, besteht während einer Frist von 6 Monaten ab ÜBERGABE des WERKS ein Anspruch auf Gewährleistung, sofern die Mängelrüge des KUNDEN innerhalb von 10 Tage nach Mängelentdeckung erfolgt.
7.3. LINE haftet ausschliesslich für Mängel, die nachweisbar von LINE zu vertreten sind und die ihr rechtzeitig angezeigt wurden.
7.4. LINE hat das Recht und die Pflicht, die unter die Gewährleistung fallenden Mängel durch wiederholte Nachbesserung zu beheben und die vereinbarungsgemäss geschuldete Qualität so zu erreichen. Weitergehende Ansprüche des KUNDEN, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1. LINE haftet für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem AUFTRAG und/oder Verwendung des WERKS und/oder Verwendung der WEBSEITE durch den KUNDEN, unabhängig vom Rechtsgrund (auch bei Verzug), nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für beigezogene Dritte ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Eine Haftung von LINE für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz, Gewinn oder andere Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt LINE bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. LINE haftet nicht für Zufall, höhere Gewalt und dergleichen.
8.2. Der KUNDE haftet LINE für Schäden, welche durch Verzug der Lieferung von INHALTEN oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm zur Verfügung gestellten INHALTE. Der KUNDE leistet Gewähr dafür, dass die INHALTE und Informationen weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Webseiten etc.) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz oder Markenrechte verletzen oder gegen andere Bestimmungen und Grundsätze der Schweizer oder ausländischen Rechtsordnung verstossen.
8.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des WERKS oder dessen Verwendung wird vom KUNDEN getragen. Der KUNDE hält LINE von allfälligen Ansprüchen Dritter auf erste Aufforderung hin schadlos. Im Übrigen haftet alleine der KUNDE für Schäden, die ihm durch höhere Gewalt oder dergleichen verursacht werden.
9. Materielle und Immaterielle Rechte
9.1. Mit vollständiger Bezahlung des HONORAR gewährt LINE dem KUNDEN am WERK und den daran haftenden Immaterialgüterrechten ein Nutzungsrecht ausschliesslich für die aus den KONDITIONEN ersichtliche Dauer und Umfang.
9.2. Sofern nicht abweichend vereinbart gilt: Das WERK sowie alle daran haftenden Immaterialgüterrechte (wie Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- und Markenrechte sowie Daten und Know-How etc.) stehen im Eigentum von LINE (inkl. allfälligen Basisdaten der Programmierung wie Source-Codes etc.). Am WERK und an den daran haftenden Immaterialgüterrechten hat der KUNDE ein Nutzungsrecht für die Dauer von zwei Jahren ab Fertigstellung und ÜBERGABE des WERKES an den KUNDEN. Eine weitere Nutzung des WERKS durch den KUNDEN ohne Zustimmung durch LINE ist ab diesem Zeitpunkt untersagt und sie ist in jedem Fall entschädigungspflichtig. Das Nutzungsrecht ist begrenzt auf den geographischen Raum Schweiz. Eine Verwendung der Basisdaten oder deren Bearbeitung während und nach Vertragsende oder ausserhalb des AUFTRAGS durch den KUNDEN ist ohne explizite schriftliche Genehmigung durch LINE nicht zulässig. LINE ist insbesondere nicht verpflichtet, Basisdaten an den KUNDEN herauszugeben. Wünscht der KUNDE die Herausgabe der Basisdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
9.3. Ausschliesslich LINE kann Nutzungsrechte am WERK und den daran haftenden Immaterialgüterrechte Dritten exklusiv oder eingeschränkt einräumen oder auf Dritte übertragen. Eine kommerzielle Veräusserung oder Weitergabe an Dritte durch den KUNDEN ist ohne Ausdrückliche vorherige schriftliche Vereinbarung mit LINE untersagt.
9.4. An den vom KUNDEN gelieferten INHALTEN wird LINE ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen des AUFTRAGS definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Alle Rechte an auf dieser Basis von LINE erstellten Erzeugnissen verbleiben beim KUNDEN.
10. Verletzung Schutzrechte Dritter
10.1. LINE wird bei der Erfüllung des AUFTRAGS keinerlei Schutzrechte Dritter wissentlich verletzen. Bei Inanspruchnahme des KUNDEN durch Dritte wegen behaupteter Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet sich der KUNDE LINE umgehend zu benachrichtigen und auf Begehren von LINE die Prozessführungsbefugnis auf sie zu übertragen. Im Falle eines Unterliegens verpflichtet sich LINE , den KUNDEN für den dadurch entstandenen Schaden (Gerichts- oder Vergleichskosten) zu entschädigen, wobei die Entschädigung auf die Höhe des dem AUFTRAG zugrundliegenden HONORARS begrenzt ist.
11. Geheimhaltung
11.1. LINE wird sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem AUFTRAG zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des KUNDEN erkennbar sind, auch nach Beendigung des AUFTRAGES geheim halten und, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzeichnen noch weitergeben.
11.2. Gleiche Verpflichtungen treffen den KUNDEN in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von LINE. Dies gilt für sämtliche während der Zusammenarbeit (auch vorvertraglich) zur Kenntnis genommene Ideen und Konzepte.
11.3. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass anonymisierte Endbenutzer-Daten (u.a. Tracking), die das Nutzungsverhalten betreffen, von LINE gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des AUFTRAGES oder zur Beratung des KUNDEN erforderlich ist. Die erhobenen Daten kann LINE auch zur Beratung ihrer KUNDEN, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke nutzen. LINE wird diese Daten ohne Einverständnis des KUNDEN oder ohne gesetzliche oder behördliche Verpflichtung nicht an Dritte weiterleiten.
11.4. Nach Abschluss des AUFTRAGS oder bei vorzeitiger Auflösung werden vertrauliche Informationen auf Dokumenten oder Datenträgern unaufgefordert zurückgegeben und – sofern auf eigenen Systemen gespeichert – gelöscht bzw. vernichtet.
12. Marketingbestimmung
12.1. Nach rechtsgültigem Zustandekommen des AUFTRAGS kann LINE im Rahmen ihrer Marketingkommunikation über das Projekt mit dem KUNDEN berichten, z.B. auf ihren Referenzlisten, auf der WEBSEITE oder und eigenen Social Media Präsenzen, anlässlich von persönlichen Präsentationen und im Rahmen von Presse-Mitteilungen. Ebenfalls kann LINE abgeschlossene Projekte bei Branchen-Wettbewerben (Awards) einreichen. Im Falle einer Presse-Mitteilung unterbreitet LINE dem KUNDEN diese vorgängig zur Kontrolle.
13. Kündigung Auftrag
13.1. Der AUFTRAG kann von jeder Partei jederzeit gekündet bzw. beendet werden. Kostenfolgen gemäss Ziffer 6.3 bleiben vorbehalten.
13.2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, eine beabsichtigte Auflösung möglichst frühzeitig anzuzeigen, damit die Kündigung / Beendigung des AUFTRAGES zu keinen Schäden führt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. LINE behält sich jederzeit das Recht vor, diese AGB‘s zu ändern. LINE wird die Änderung dem Kunden postalisch oder per Email anzeigen.
14.2. Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und LINE sind ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte in Zürich zuständig.
14.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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